Förderungen

Zuschüsse, Steuervorteile, günstige Konditionen

Vielfältige Förderungen: Wir sorgen für Durchblick.

Den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dahinter steht nicht zuletzt die angestrebte Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045. Mittlerweile existiert eine Vielzahl an Förderungen – von der Bundesförderung bis hin zu regionalen Programmen. Darüber hinaus gibt es für erneuerbare Technologien weitere Anreize wie Steuervorteile, Prämien, Boni oder besonders günstige Finanzierungskonditionen.

Wir haben den Markt und die politischen Rahmenbedingungen permanent im Blick. Gern teilen wir unser Wissen mit Ihnen, um die für Sie vorteilhafteste Lösung zu finden.

Beispielhaft haben wir im Folgenden einige Förderungen aufgelistet – sprechen Sie uns für aktuelle Informationen passend zu Ihrem Projekt aber unbedingt persönlich an!

 

KfW-Förderung bis zu 80% für die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe

30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen

16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: 

Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. 

Der Bonus in Höhe von 16% ist befristet und wird alle 6 Monate (01.02. und 01.08) um 4% gekürzt

 

Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer ohne Kinder unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von:

10% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) von 40.001 bis 50.000 Euro

30% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) von 30.001 bis 40.000 Euro

40% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE)  bis 30.000 Euro

 

Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit mindestens einem kindergeld­berechtigtem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von:

10% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) von 50.001 bis 60.000 Euro

30% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) von 40.001 bis 50.000 Euro

40% bei einem zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) bis 40.000 Euro

Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kumuliert bis zu 80% der maximal anzurechnenden Investitionskosten. Die Förderquote in % bezieht sich auf die max. förderfähigen Ausgaben in Höhe von 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Der Förderhöchst­betrag für die erste Wohn­einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.

  • Keine Umsatzsteuer für die gesamte PV-Anlage inkl. Speicher
  • Regionale Förderprogramme
  • Einspeisevergütung
  • Wegfall der so genannten 70%-Regelung für Anlagen (keine Einspeisebegrenzung mehr, 100 % der Nennleistung dürfen eingespeist werden)
  • Steuerbefreiung für Erträge aus der Stromeinspeisung
  • Höhere Einspeisevergütung bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz
  • Photovoltaik-Förderung über die KfW
  • Klimaschutzoffensive für Unternehmen
  • BAFA-Umweltbonus
  • Ersparnis bei der KFZ-Steuer
  • Regionale Förderungen
  • Fördermittel des Bundes für die Installation oder Umrüstung auf erneuerbare Energien – für Neubau sowie für Bestandsgebäude (meist an konkrete (technische) Voraussetzungen gekoppelt, z. T. kombinierbar mit KfW-Förderungen)
  • Austauschprämie für Ölheizungen
  • Regionale Förderprogramme, unterschiedlich je nach Bundesland
  • Steuervergünstigungen für bestimmte Technologien, z. B. Photovoltaik und E-Mobilität
  • Umweltbonus (E-Mobilität)