

Zuschüsse, Steuervorteile, günstige Konditionen
Vielfältige Förderungen: Wir sorgen für Durchblick.
Den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dahinter steht nicht zuletzt die angestrebte Klimaneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045. Mittlerweile existiert eine Vielzahl an Förderungen – von der Bundesförderung bis hin zu regionalen Programmen. Darüber hinaus gibt es für erneuerbare Technologien weitere Anreize wie Steuervorteile, Prämien, Boni oder besonders günstige Finanzierungskonditionen.
Wir haben den Markt und die politischen Rahmenbedingungen permanent im Blick. Gern teilen wir unser Wissen mit Ihnen, um die für Sie vorteilhafteste Lösung zu finden.
Beispielhaft haben wir im Folgenden einige Förderungen aufgelistet – sprechen Sie uns für aktuelle Informationen passend zu Ihrem Projekt aber unbedingt persönlich an!
Wärmepumpe
KfW-Förderung bis zu 70% für die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe
- 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
- 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
- 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.
Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kumuliert bis zu 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten. Die Förderquote in % bezieht sich auf die max. förderfähigen Ausgaben in Höhe von 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Photovoltaik
- Keine Umsatzsteuer für die gesamte PV-Anlage inkl. Speicher
- Regionale Förderprogramme
- Einspeisevergütung
- Wegfall der so genannten 70%-Regelung für Anlagen (keine Einspeisebegrenzung mehr, 100 % der Nennleistung dürfen eingespeist werden)
- Steuerbefreiung für Erträge aus der Stromeinspeisung
- Höhere Einspeisevergütung bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz
- Photovoltaik-Förderung über die KfW
E-Mobilität
- Klimaschutzoffensive für Unternehmen
- BAFA-Umweltbonus
- Ersparnis bei der KFZ-Steuer
- Regionale Förderungen
- Fördermittel des Bundes für die Installation oder Umrüstung auf erneuerbare Energien – für Neubau sowie für Bestandsgebäude (meist an konkrete (technische) Voraussetzungen gekoppelt, z. T. kombinierbar mit KfW-Förderungen)
- Austauschprämie für Ölheizungen
- Regionale Förderprogramme, unterschiedlich je nach Bundesland
- Steuervergünstigungen für bestimmte Technologien, z. B. Photovoltaik und E-Mobilität
- Umweltbonus (E-Mobilität)